Abfindung kann nach Alter gestaffelt werden


 

am von .

„Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Die Höhe einer Abfindung darf nach dem Alter gestaffelt werden. So entschied es ein Gericht. Mit Diskriminierung habe die Staffelung nichts zu tun. Ältere Mitarbeiter können also durchaus eine höhere Abfindung erhalten als jüngere Kollegen.

Der Arbeitgeber darf bei der Bemessung einer Abfindung nach einem Sozialplan das Alter berücksichtigen. Das entschied nun das Bundesarbeitsgericht (BAG), wie der Bund-Verlag in Frankfurt mitteilte. Es ist danach keine Diskriminierung, wenn alte Arbeitnehmer eine höhere Abfindung bekommen als ihre jüngeren Kollegen (Aktenzeichen:1 AZR 764/09).[…]“

den kompletten Artikel finden Sie hier: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1152252, 11.05.2011