Bekanntmachung des BMAS zur mitarbeiterorientierten Personalpolitik


 

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Bekanntmachung: Unternehmen der Zukunft – Mitarbeiterorientierte Personalpolitik als Schlüssel für wettbewerbsfähige Unternehmen der Zukunft
vom 28. Januar 2013 (veröffentlicht am 12.02.2013)

„Gegenstand der Förderung/Themenschwerpunkte

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben, die als vorrangige, betriebliche Herausforderung einen nachhaltigen Beitrag dazu leisten, Unternehmen in Deutschland (insbesondere KMU) auf die Zukunft auszurichten, die Arbeitsfähigkeit der Erwerbstätigen zu erhalten und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Besonders förderfähig sind Projekte, die sowohl die Beschäftigten bzw. deren betriebliche Interessenvertretung als auch die Unternehmensleitung bei der Erzielung des Projekterfolgs unmittelbar einbeziehen. Hierzu sind für den wirkungsvollen Transfer und die Umsetzung geeignete

  • neue anwendungsbezogene, wissenschaftliche Erkenntnisse zum Zusammenhang mitarbeiter- und lebensphasenorientierterArbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation und dem ökonomischen Erfolg von Unternehmen zu ermitteln,
  • innovative Instrumente und Methoden zu entwickeln sowie ggf. zu erproben,
  • bereits vorhandene, bewährte Instrumente und Gestaltungsempfehlungen zu verbreiten,
  • Anwendungen dieses Wissens in Unternehmen zu gewährleisten und
  • Vorhaben anzustreben, die auf einer möglichst breiten Kooperation basieren (insbesondere Sozialpartner, Sozialversicherungen, Gebietskörperschaften, Kammern und Innungen, Wirtschaftsfördergesellschaften, Personalverbände, Stiftungen sowie Unternehmen).

Förderfähig sind Projekte, die ganz konkret auf der betrieblichen Ebene ansetzen, Prozesse gestalten und inhaltlich im Sinne von „Unternehmen der Zukunft“ mindestens einer der vier folgenden Zielstellungen zuzuordnen sind. Der Antragsteller soll sich schwerpunktmäßig einer der vier nachfolgenden Zielstellungen zuordnen, wobei die konzeptionelle Einbeziehung einer oder mehrerer der anderen Zielstellungen durchaus erwünscht ist:

  1. 1. Etablierung einer Personalführung, die auf die Förderung einer mitarbeiterorientierten, lebensphasenorientierten undmotivierenden sowie innovationsfördernden Arbeitsorganisation und Unternehmenskultur ausgerichtet ist.
  2. Verwirklichung von Chancengleichheit und Diversity im Unternehmen, in dem Vielfalt in jeglicher Hinsicht als betriebswirtschaftlich relevante Chance verstanden und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a. Betreuung von Kindern sowie Pflege von Angehörigen) sowie die Inklusion aller Personen im erwerbsfähigen Alter, vorangetrieben wird.
  3. Förderung von Arbeitsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten unter Einbeziehung praxisnaher Maßnahmen zur Prävention arbeitsbedingter physischer und psychischer Belastungen/Gefährdungen sowie einer Stärkung der organisationellen und individuellen Bewältigungsfähigkeit/Resilienz.
  4. Förderung eines lebensphasenorientierten Wissens- und Kompetenzmanagements, das den intergenerationellen Wissenstransfer fokussiert und dazu geeignete Lernarrangements zur Verwirklichung des lebensbegleitenden Lernens im Betrieb nutzt.

[…]“

Die komplette Bekannmachung finden Sie hier:
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=official_starttoofficial_view_publication&session.sessionid=f66ede2d0d587d0198fd89cd60d4c0ae&fts_search_list.selected=8d2206949b7c9618&&fts_search_list.destHistoryId=21271&fundstelle=BAnz_AT_12.02.2013_B2, 19.02.2013