Rentenalter kann Ende der Erwerbstätigkeit begründen


 

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„Ein Arbeitsverhältnis darf mit dem Eintritt in das gesetzliche Rentenalter enden. Betriebsvereinbarungen, die eine solche Regelung vorsehen, diskriminieren Mitarbeit nicht wegen ihres Alters. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt.

Geklagt hatte ein 1942 geborener Angestellter, der seit dem Jahr 1980 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis tätig war. Mit Erreichen des 65. Lebensjahrs beendete die Arbeitgeberin das Beschäftigungsverhältnis, da eine Betriebsvereinbarung das gesetzliche Rentenalter als Altersgrenze vorsah. Zu Recht, entschied nun das höchste deutsche Arbeitsgericht (Az.: 1 AZR 417/12) […]“

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http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-rentenalter-kann-ende-der-erwerbstaetigkeit-begruenden/7906610.html, 11.03.2013