UN-Konvention zum Schutz der Rechte älterer Menschen


 

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Pressemitteilung 11 / 2016

Bonn, 29.9.2016

Zum Internationalen Tag der älteren Menschen fordert die BAGSO, die Ausarbeitung einer UN-Konvention zum Schutz der Rechte älterer Menschen zu prüfen

In ihrer Stellungnahme zum Abschlussbericht der von den Vereinten Nationen eingesetzten Unabhängigen Expertin für die Menschenrechte Älterer schließt sich die BAGSO der zentralen Forderung an, Vorschläge zur Ausarbeitung einer Konvention zum Schutz der Rechte älterer Menschen zu prüfen.

Eine Ausgangsbasis könne die Interamerikanische Konvention zum Schutz der Menschenrechte Älterer von 2015 sein. Gerade für Schwellen- und Entwicklungsländer könne ein solches spezifisches Menschenrechtsinstrument eine wichtige Grundlage zur Festschreibung von Grundrechten auf nationaler Ebene sein. Aber auch für Industrieländer wie Deutschland benennt die Erklärung einige Bereiche, in denen der rechtliche Schutz älterer Menschen ausgebaut werden sollte.

Eine Definition des alten Menschen ab einem bestimmten kalendarischen Lebensalter, wie sie die Interamerikanische Konvention vorsieht, hält die BAGSO allerdings für kontraproduktiv. Es könne nicht gewollt sein, dass sich z.B. eine pflegebedürftige Person nur deshalb nicht auf die Konvention berufen könne, weil er oder sie die Altersgrenze noch nicht erreicht hat.

Die vollständige Erklärung finden Sie unter:

www.bagso.de

Weitere Informationen:

Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)

Ursula Lenz, Pressereferentin

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