Wenn der Chef nicht aufs Altenteil will


 

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„Nur weil er älter ist, darf ein Arbeitnehmer nicht diskriminiert werden. Dennoch werden Führungskräfte oft gegen ihren Willen in Rente geschickt. von Anke Stachow, Düsseldorf

400 Mitarbeiter hatte der Angestellte eines Versicherungsunternehmens unter sich, und es lief gut. Wäre es nach ihm gegangen, hätte es in seinem Berufsleben noch ein paar Jahre so weitergehen können. Es ging aber nicht nach ihm. Als er 60 Jahre alt wurde, lief sein Arbeitsvertrag automatisch aus, und die Versicherung verlängerte nicht. Er sei zu alt, um den anstrengenden Führungsaufgaben weiterhin gewachsen zu sein, hieß es.
Dass ein Abteilungsleiter oder Geschäftsführer mit 60 Jahren automatisch aus dem Beruf ausscheiden soll, ist kein Einzelfall. „Allein in diesem Konzern sind einige Hundert Führungskräfte von dieser Altersgrenzklausel betroffen“, sagt Christoph Abeln, Rechtsanwalt in Berlin. Er kämpft derzeit für den Betroffenen und einige seiner Kollegen – für ihr Recht, bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze zu arbeiten wie jeder normale Arbeitnehmer.[…]“