Kündigungsfristen sind unabhängig vom Alter


 

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„Bei der Berechnung der Kündigungsfristen muss künftig gleiches Recht für jüngere und für ältere Arbeitnehmer gelten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az.: C-555/07).

BGB-Regelung Die Kündigungsfristen sind in Paragraf 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Danach gilt: Je länger Arbeitnehmer einem Betrieb angehören, desto länger sind ihre Kündigungsfristen. Für einen Beschäftigten, der beispielsweise mehr als zehn, aber weniger als zwölf Jahre bei einer Firma tätig ist, gilt – soweit im Tarifvertrag nichts anderes festgelegt ist – eine viermonatige Kündigungsfrist. Bei mehr als zwölf Beschäftigungsjahren sind es fünf Monate. Juristisch infrage steht aber folgender Satz aus dem Gesetzestext: „Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers […]“

Quelle: www.rp-online.de, 08. März 2010