Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht


 

am von .

Arbeitsschutz ist Chefsache. So verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Mit dem neuen Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Fachleuten das nötige Rüstzeug an die Hand, um die Gefährdungsbeurteilung sicher durchzuführen. Das 630 Seiten starke Kompendium ist als Loseblattsammlung konzipiert. Die ersten druckfrischen Exemplare werden jetzt auf der Messe „Arbeitsschutz Aktuell 2010“ in Leipzig am BAuA-Stand in Halle 1 der Fachwelt vorgestellt.

Seit Jahren gehört der mehrfach aktualisierte „Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb“ zu Standardwerken der BAuA, wenn es um die Gefährdungsbeurteilung geht. Mit dem neuen Konzept des jetzt veröffentlichten Kompendiums erweitert die BAuA ihr praxiserprobtes Angebot, indem sie es der ständigen Aktualisierung öffnet. Der branchenunabhängig angelegte Ratgeber richtet sich in erster Linie an Fachleute im Arbeitsschutz, die die Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers planen und durchführen. Dazu vermittelt er Grundwissen auf der Basis neuester arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und bietet Handlungshilfen für die Durchführung an.

Der Ratgeber gliedert sich in drei Teile: Teil 1 enthält Hinweise, um die Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes zu planen und durchzuführen. Im zweiten Teil werden die einzelnen Gefährdungsfaktoren wie Lärm, psychische Belastungen oder Gefahrstoffe detailliert dargestellt. Zu jedem Gefährdungsfaktor informiert der Ratgeber über Art und Wirkung, gibt Grenzwerte und Beurteilungskriterien an und führt Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf. Zudem benennt das Kompendium die jeweiligen Vorschriften, technische Regeln, Normen und weiterführende Literatur. Mit Textbausteinen, die allen Gefährdungsfaktoren zugeordnet sind, lassen sich Prüflisten erstellen oder Dokumentationslisten ausfüllen. Teil 3 enthält zahlreiche Handlungshilfen, die die praktische Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Vorlagen zur Dokumentation, eine Checkliste, um die betriebliche Arbeitsschutzorganisation zu überprüfen, ein Bezugsquellenverzeichnis über Vorschriften und Regelwerke oder ein Stichwortverzeichnis.

Die BAuA passt den Ratgeber ständig an Veränderungen im Vorschriften- und Regelwerk, aber auch an neue arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse an. Die aktualisierten Kapitel können unter www.baua.de/gefaehrdungsbeurteilung heruntergeladen werden. Nutzer können die überarbeiteten Kapitel ausdrucken, um ihren Ratgeber auf den neuesten Stand zu bringen.

Darüber hinaus bietet die BAuA auch das Portal http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de an. Es enthält rechtssichere Handlungshilfen der unterschiedlichsten Behörden und Organisationen. Durch die Freitextsuche oder durch Suchanfragen mit konkreten Kriterien, wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart, lässt sich rasch die Handlungshilfe der Wahl finden. Das Portal wurde von der BAuA in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie entwickelt.

Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung. Handbuch für Arbeitsschutzfachleute; 1. Auflage Bremerhaven; Wirtschaftsverlag NW 2010, ISBN 978-3-88261-677-4, 630 Seiten; 49,80 Euro.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Weitere Informationen:
http://www.baua.de/cln_135/de/Publikationen/Fachbuchreihe/Gefaehrdungsbeurteilun…

Quelle: http://idw-online.de/pages/de/news392201, 18.10.2010