„Nur weil er älter ist, darf ein Arbeitnehmer nicht diskriminiert werden. Dennoch werden Führungskräfte oft gegen ihren Willen in Rente geschickt. von Anke Stachow, Düsseldorf
400 Mitarbeiter  hatte der Angestellte eines Versicherungsunternehmens unter sich, und es  lief gut. Wäre es nach ihm gegangen, hätte es in seinem Berufsleben  noch ein paar Jahre so weitergehen können. Es ging aber nicht nach ihm.  Als er 60 Jahre alt wurde, lief sein Arbeitsvertrag automatisch aus, und  die Versicherung verlängerte nicht. Er sei zu alt, um den anstrengenden  Führungsaufgaben weiterhin gewachsen zu sein, hieß es.
Dass ein Abteilungsleiter oder Geschäftsführer mit 60 Jahren automatisch  aus dem Beruf ausscheiden soll, ist kein Einzelfall. „Allein in diesem  Konzern sind einige Hundert Führungskräfte von dieser Altersgrenzklausel  betroffen“, sagt Christoph Abeln, Rechtsanwalt in Berlin. Er kämpft  derzeit für den Betroffenen und einige seiner Kollegen – für ihr Recht,  bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze zu arbeiten wie jeder normale  Arbeitnehmer.[…]“
Den kompletten Artikel finden Sie hier: http://www.ftd.de/karriere-management/recht-steuern/:recht-steuern-wenn-der-chef-nicht-aufs-altenteil-will/60080728.html, 19.07.2011
 
							

Folgen Sie uns!